Welche Rechte haben Lehrlinge?

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Was kann ich tun, wenn ich gekündigt werde?

Innerhalb dreimonatigen Probezeit zu Beginn der Lehre können sowohl du, als auch dein/e Lehrberechtigte/r das Lehrverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen auflösen.

Danach wird es schwieriger: Liegt kein schwerwiegender Grund wie unentschuldigtes Fernbleiben, Diebstahl etc. vor, kann dein Lehrverhältnis nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende des ersten oder zweiten Lehrjahres außerordentlich aufgelöst werden. Zuvor ist vom Lehrberechtigten aber ein Mediationsverfahren einzuleiten, in dem Probleme angesprochen werden und zu klären ist, ob und unter welchen Voraussetzungen die Fortsetzung der Lehrausbildung möglich ist.
Du hast das Recht, bei der Auswahl der Mediatorin/des Mediators mitzubestimmen und Personen deines Vertrauens zu den Gesprächen mitnehmen! Erst wenn das Mediationsverfahren gescheitert ist, kann das Lehrverhältnis aufgelöst werden. Das AMS hat dann zu gewährleisten, dass du deine Lehre an einem anderen Arbeitsplatz oder in der überbetrieblichen Lehrausbildung fortsetzen kannst.

Ich muss manchmal zehn Stunden am Tag arbeiten. Darf ich das?

Hast du dein 18. Lebensjahr noch nicht vollendet und ist es in deinem Kollektivvertrag nicht anders geregelt, darfst du nicht länger als 8 Stunden täglich bzw. 40 Stunden wöchentlich arbeiten und Überstunden sind grundsätzlich verboten.

Solltest du dennoch Überstunden machen müssen, erhältst du einen Zuschlag von 50% zu deinem normalen Stundenlohn. Wird dir anstelle der Bezahlung Zeitausgleich angeboten, steht dir für z.B. 2 Überstunden ein Zeitausgleich von 3 Stunden zu (+50%). Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du die Bezahlung der Überstunden in jedem Fall schriftlich einfordern, und deine täglichen Arbeitszeiten (inkl. Pausen) genau aufzeichnen. Ebenso stehen dir, als Minderjährige/r zumindest 12 Stunden Ruhezeit nach Arbeitsende zu.

Als volljährige Person, gelten dir dich die gleichen Bestimmungen wie für Erwachsene, die im Arbeitszeitgesetz und im Kollektivvertrag geregelt sind. Als Ansprechpartner für Fragen stehen die Arbeiterkammer und die Österreichische Gewerkschaftsjugend zur Verfügung.

Ich werde Mitten in der Lehrausbildung Mutter – was jetzt?

Auch als Lehrling gelten für dich dieselben Rechte, wie für jede werdende Mutter. Du musst deine Schwangerschaft nach bekannt werden so rasch wie möglich deiner/m Lehrberechtigten/m bekannt geben. Danach darfst du keine Überstunden mehr leisten und die wöchentliche Arbeitszeit darf keinesfalls 40 Stunden überschreiten. Darüber hinaus darfst du bestimmte, potenziell gesundheitsschädliche Tätigkeiten nicht mehr oder nur mehr eingeschränkt ausüben. Während der Schutzfrist von 8 Wochen vor und nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Bis zu 4 Monate nach der Geburt hast du als Mutter einen besonderen Kündigungsschutz. Nach der Schutzfrist hast du Anspruch auf Karenzzeit bis max. zum 2. Geburtstag deines Kindes in der ebenfalls ein besonderer Kündigungsschutz besteht.

Text: Thomas Huber
Faktorartikel: Heft 02/2015 - Seite 30