Welche Rechte haben Lehrlinge?

Was kann ich tun, wenn ich gekündigt werde?

Innerhalb dreimonatigen Probezeit zu Beginn der Lehre können sowohl du, als auch dein/e Lehrberechtigte/r das Lehrverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen auflösen.

Danach wird es schwieriger: Liegt kein schwerwiegender Grund wie unentschuldigtes Fernbleiben, Diebstahl etc. vor, kann dein Lehrverhältnis nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende des ersten oder zweiten Lehrjahres außerordentlich aufgelöst werden. Zuvor ist vom Lehrberechtigten aber ein Mediationsverfahren einzuleiten, in dem Probleme angesprochen werden und zu klären ist, ob und unter welchen Voraussetzungen die Fortsetzung der Lehrausbildung möglich ist.
Continue reading